Leserbrief zur Abzocker-Initiative

Arni, 24. Februar 2010


Leserbrief zur Abzocker-Initiative


Regulierung mit Augenmass
Die Abzocker-Initiative, die primär wegen einzelnen Verfehlungen von Grossunternehmen initiiert wurde, jedoch auch für weitere Unternehmen Gültigkeit haben soll, enthält gefährliche Komponenten. Dies trifft auch auf den SVP-Gegenvorschlag zu. Aus meiner Sicht sind primär zwei Aspekte vorsichtig zu beachten:

Abstimmungen zur Salärfrage: Der SVP-Gegenvorschlag will eine verbindliche jährliche Abstimmung über die Gesamtbezüge von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung (Grundlohn für die kommende Amtsdauer, Bonus für das abgelaufene Jahr). Einerseits stellt sich hier eine Vermischung der Kompetenzen ein und es ist fraglich, weshalb die Aktionäre „ihrem“ Verwaltungsrat keine Entschädigungspolitik zutrauen, die in ihrem Sinne ist. Denn: Bei Übertreibungen hat die Generalversammlung die Möglichkeit den Verwaltungsrat nicht mehr zu bestätigen. Andererseits stellt sich die Frage der Praktikabilität. Was geschieht beispielsweise, wenn die GV die Entschädigung nicht absegnet? Braucht es folglich eine ausserordentliche Generalversammlung? Muss die Firma bereits ausgerichtete Entschädigungen zurück fordern? Und wie wird umgegangen, wenn Mitte Jahr ein neuer Manager eingestellt werden muss, der den Lohnrahmen der vorangegangenen GV sprengt?

Stimmrechtsvertretung: Der Gegenvorschlag will die als Nominee eingetragenen Namenaktionäre nicht durch Dritte vertreten lassen. Das Verbot der Stimmrechtsvertretung kann bei grossen Schweizer Konzernen zu einer deutlichen Senkung der Stimmbeteiligung führen. Dies erleichtert Minderheitsaktionären mit nur 15% aller Stimmen eine GV zu dominieren. Ich erachte dies deshalb als gefährlich, da dadurch feindliche Übernahmen durch ausländische Unternehmungen vereinfacht würden. Ich sehe es nicht derart negativ, dass im grossen Stil Schweizer Unternehmen abwandern, da die Verlagerung des Sitzes eine Statutenänderung voraussetzt, die durch die GV abzusegnen ist. Aber es ist sicherlich so, dass diese Regulierung für ausländische Unternehmen auf Standortsuche eine abschreckende Wirkung hat. Ich bin auch der Meinung, dass etwas zu unternehmen ist, um die groben Verfehlungen künftig zu verhindern. Dies ist aber mit Augenmass und einer adäquaten Regulierung in Angriff zu nehmen, die den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht langfristig schwächt. Der Wirtschaftsstandort darf nicht aus opportunistischen Ueberlegungen einiger Akteure im Hinblick auf die Wahlen 2011 geschwächt werden.


Silvan Hilfiker, Arni
Mitglied Geschäftsleitung jungfreisinnige freiamt und
FDP Bezirk Bremgarten