|
Objektive Gründe für ein JA zur Senkung des Umwandlungssatzes |
|
Der Umwandlungssatz betrug 1985 bei Einführung des BVGs 7.2%. Die Höhe dieses Satzes wird durch die Lebenserwartung und die zu erzielende Kapitalmarktrendite bestimmt. 1985 lag die Lebens- erwartung im Alter von 65 Jahren bei Männern bei 16.3 Jahren und bei Frauen bei 20.8 Jahren.
Leserbrief zum Thema Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge Objektive Gründe für ein JA zur Senkung des Umwandlungssatzes
Seither hat sich die Lebenserwartung signifikant verändert (Männer: +23%; Frauen: +13%). Gleichzeitig ist die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen bedeutend gesunken. In der Periode von 1985 bis 1994 betrug die Durchschnittsrendite 5.1%, in der Periode von 1999 bis 2008 lediglich 2.9%. Experten schätzen eine langfristige Renditeerwartung für Pensionskassen zwischen 3.5% und 4.5% pro Jahr als realistisch ein. Die Gegner erachten die gestiegene Lebenserwartung und die künftig tieferen Renditeerwartungen als nicht ausreichend für die Senkung des Umwandlungssatzes. Dabei gilt aber zu beachten, dass die Senkung sich nicht auf die Höhe des Alterskapitals auswirkt. Machen die Pensionierten von einem (Teil-)Kapitalbezug gebrauch, so steht es ihnen frei, die Kapitalien zu den unrealisitsch hohen Renditen zu investieren. Unter Ausblendung der gestiegenen Lebenserwartung würde das Kapital ja ohnehin ausreichen.
Wird der Umwandlungssatz nicht gesenkt, besteht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, dass Pensionskassen in Unterdeckungen geraten. Diese wären auf dem Buckel der Erwerbstätigen und Arbeitgeber zu sanieren – also denjenigen, welche bereits heute die überhöhten Renten finanzieren. Um die Unterdeckung zu vermeiden, werden die Kassen versuchen höhere Renditen auf den angelegten Geldern zu erwirtschaften, was nur durch die Inkaufnahme von höheren Risiken möglich ist. Pikant ist, dass gerade die Gegner als Kritiker riskanter Anlagestrategien auffallen. Letztlich ist davon auszugehen, dass sich einige Versicherer wegen der erhöhten Risiken aus dem Geschäft zurück ziehen, was primär die Bereitstellung der beruflichen Vorsorgewerke für KMU (heute regeln ca. 156‘000 KMU ihre berufliche Vorsorge in dieser Form) erheblich verändern würde. Neben der Senkung des Umwandlungssatzes sind weitere Reformanstrengungen in Angriff zu nehmen. So sollten zusätzlich Massnahmen initiiert werden, die auf die Effizienz abzielen. Weiteres Optimierungspotenzial sehe ich in einer zukunftsgerichteten Anpassung des Anlagereglementes. Durch die vermehrte Investition von Geldern in alternative Anlagen kann zusätzliches Renditepotenzial abgeschöpft werden. Dies würde auch einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung in der Schweiz leisten, was in der aktuellen Situation sicherlich nicht verkehrt wäre.
Silvan Hilfiker, Arni Mitglied Geschäftsleitung jungfreisinnige freiamt und FDP Bezirk Bremgarten |