| jungfreisinnige aargau befürworten Steuerrechtsrevision |
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31. Januar 2011 Die jungfreisinnigen aargau befürworten die Steuerrechtsrevision, welche eine Entlastung des Mittelstandes anstrebt. Nach der Senkung der Steuerbelastung für Unternehmungen sowie tiefe und höhere Einkommen ist nun der Mittelstand dran. Das ist richtig und wichtig, um die Attraktivität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kantons weiter zu steigern.  Ebenfalls befürworten die Jungfreisinnigen die Senkung des Vermögenssteuertarifs über alle Vermögenssteuertarife. Die Tatsache, dass heute durch hohe Vermögenssteuersätze diejenigen bestraft werden, welche sparen und nicht alles Geld sofort „verputzen“, ist unbefriedigend. Eigenverantwortung wird nicht mehr gefördert, sondern bestraft, deshalb ist eine Senkung der Vermögenssteuer dringend notwendig!  Sinnvoll ist auch die geplante Einführung eines Mindeststeuersatzes von 1%. Die heutigen Bestrebungen, überall „Gratis“-Bürger zu schaffen, müssen bekämpft und gestoppt werden, denn dass der Staat auch etwas kostet, merken wir Bürgerinnen und Bürger jährlich lediglich bei der Steuerrechnung. Bei der Führung und Organisation von Gemeindesteuerämtern sieht die jf aargau aber keinen Reformbedarf. Es soll und muss weiterhin Sache der Gemeinden sein, Mindestanforderungen an Ausbildung von GemeindesteueramtsvorsteherInnen und Mindestanzahl Steuerpflichtiger festzulegen. Hier darf es keine Einmischung in die Gemeindeautonomie geben. Was die Jungfreisinnigen mit aller Konsequenz bekämpfen werden, sind zunehmende Bestrebungen – bspw. im Kanton Basel-Stadt bereits umgesetzt –, dass die Arbeitgebenden den Lohnausweis sämtlicher ArbeitnehmerInnen direkt an das Steueramt schicken sollten. Unser Staatsverständnis basiert auf Vertrauen, es muss und soll deshalb weiterhin Aufgabe der Steuerpflichten sein, die Einkünfte offenzulegen. Alles andere bedeutet ein krasses Misstrauen gegenüber allen Steuerpflichtigen. Im Sinne des Bürokratie-Abbaus, den die Jungfreisinnigen konsequent befürworten, stehen sie hinter der Änderung, dass das Verrechnungssteuerguthaben direkt mit offenen Steuerforderungen verrechnet werden soll. Jeanine Glarner, Präsidentin jf aargau: „Nach den Unternehmungen sowie tiefen und höheren Einkommen ist nun der Mittelstand dran, der dringend Steuererleichterungen braucht. Der Aargau stärkt damit seine Standortattraktivität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“ |

