Erteilen des Bürgerrechts ist kein Verwaltungsakt!

Die jungfreisinnigen aargau sind nicht einverstanden mit den Änderungsvorschlägen zum Bürgerrecht. Die Einbürgerung darf unter keinen Umständen zu einem reinen Verwaltungsakt degradiert werden. Die Zuständigkeit von Einbürgerungen muss weiterhin bei der Gemeinde-versammlung bzw. dem Einwohnerrat liegen und darf nicht an den Gemeinderat abgegeben werden. Die Jungfreisinnigen begrüssen hingegen die Vereinheitlichung von Einbürgerungsvoraussetzungen und -überprüfungen.

Alle Bürgerinnen und Bürger müssen zwingend weiterhin die Möglichkeit haben, sich zu einer Einbürgerung in öffentlichem Rahmen äussern zu können und darüber zu befinden, ob das Bürgerrecht erteilt wird. Durch den öffentlichen (symbolischen) Akt via Gemeindeversammlung werden sowohl die Legitimation des Erhalts des Bürgerrechts als auch die den Gesuchstellern entgegengebrachte Wertschätzung erhöht.

Die Variante mittels der Gemeindeordnung die Befugnis weiterhin der Gemeinde-versammlung respektive dem Einwohnerrat zu überlassen, stösst auf Unverständnis. Unser Staatswesen ist von unten her aufgebaut, die stärkste Einheit bilden dabei die Gemeinden. Es ist deshalb unverständlich und unnötig, dass der Kanton Vorschriften erteilt, welche die Gemeinden dann in der Gemeindeordnung aushebeln können.

Die jungfreisinnigen aargau unterstützen den Verzicht auf obligatorische Staatskundekurse. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind für das Erlernen der Staatskunde selber verantwortlich – sie haben den Test zu bestehen. Wie und wann sie sich dieses Wissen darüber aneignen, dafür tragen sie Eigenverantwortung. Sinnvollerweise wird staatskundlicher Unterricht als Pflichtfach an den Aargauer Schulen eingeführt, damit auch die Schweizer Kinder und Jugendlichen darin geschult werden. Die Zügel bei der Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind massiv anzuziehen. Zuwiderhandlungen gegen Leib und Leben sowie Eigentum führen automatisch zu einer Nichteinleitung bzw. zum Abbruch des Verfahrens.

Die bisherige Regelung, wonach die Gemeinden keine eigenen Einbürgerungs-voraussetzungen festlegen, aber den Hauptteil der Integrations-Prüfung vornehmen, findet beim Jungfreisinn Unterstützung. Basistest sowie Leitfaden für die Einbürgerungsgespräche sollen kantonal einheitlich vorgegeben werden, wobei das Niveau aber unter keinen Umständen nach unten nivelliert werden darf. Der Variantenvorschlag der Regierung, die Einbürgerungsvoraussetzungen mit Ausnahme der gemeindespezifischen Integrationsaspekte durch den Kanton zu prüfen, lehnen die jungfreisinnigen aargau ab. Das führt zu Doppelspurigkeiten und damit zur Aufblähung von Bürokratie- und Verwaltungsapparat. Möglichst alles muss über die Gemeinde laufen, denn die Prüfung  ist dort am effizientesten. Kurz: Das Bürgerrecht ist Sache der Gemeinden.

Die jungfreisinnigen aargau sehen keinen Grund, warum die Dauer des Wohnsitzerfordernisses verkürzt werden soll. Dies auf die Wirtschaft respektive auf die Mobilitätsbedürfnisse abzuschieben, ist keine stichhaltige Argumentation. Die Mobilitätsmöglichkeiten werden laufend ausgebaut und im Sinne der Integration ist eine Frist von 2 Jahren zu kurz. Die Ausschreibepflicht wird ausdrücklich gefordert. Ein völlig unhaltbares Gesuch kommt somit wohlmöglich gar nicht erst an die Gemeindeversammlung. Das schützt zum Einen die Gesuchsteller, weil die Wahrscheinlichkeit reduziert wird, von der Gemeindeversammlung einen ablehnenden Entscheid zu erhalten, und zum Anderen bleiben Gemeindeversammlungen effizient.


Jeanine Glarner, Präsidentin jf aargau: „Gleiche Anforderungen für alle. Das ist sinnvoll und richtig, darf aber nicht zu einer Nivellierung nach unten führen. Die gesamte Prüfung muss weiterhin die Gemeinde vornehmen. Sie arbeiten effizient und Doppelspurigkeiten sowie aufgeblähte Verwaltungsapparate werden vermieden.“

Adrian Meier, Vizepräsident jf aargau: "Der Gemeindeversammlung darf unter keinen Umständen die Kompetenz zur Erteilung des Bürgerrechts entrissen werden. Es handelt sich um mehr als ein Verwaltungsakt, sind damit doch geänderte Rechte und Pflichten verbunden."