| Jungfreisinnige unterstützen Revision des Fischereigesetzes – nicht aber das Vorkaufsrecht des Kantons |
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Medienmitteilung vom 15. November 2011 Die Jungfreisinnigen haben die Anhörung zur Totalrevision des Fischereigesetzes grundsätzlich positiv beantwortet. Allerdings wehren sich die Jungfreisinnigen gegen das vorgesehene Vorkaufsrecht des Kantons bei Eigentumsübertragung. Ein solches Vorkaufsrecht ist faktisch eine Enteignung von privaten Fischereirechten, die teilweise bis ins Mittelalter zurückgehen.
Es wird begrüsst, dass das kantonale Gesetz aus dem Jahr 1862 total revidiert und damit an heutige Gegebenheiten sowie an das Bundesgesetz angepasst wird.  Die Verhältnisse in der Fischerei haben sich seit 1862 geändert: Im Vordergrund steht nicht mehr der möglichst grosse wirtschaftliche Nutzen daraus, sondern die nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung. Deshalb ist es konsequent und richtig, dass neu die Verpachtung der Fischereirechte nach qualitativen Kriterien und nicht mehr nach dem Bieterprinzip erfolgen soll. Die Jungfreisinnigen sind aber nicht einverstanden mit § 4 Abs.3, der vorsieht, dass bei Veräusserung bestehender privater Fischereirechte dem Kanton ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Veräusserungen gibt es auch bei Erbgängen. Es gibt Familien, die seit Jahrhunderten im Besitz solcher privater Fischereirechte sind und ein ureigenes Interesse an einer nachhaltigen Fischerei haben. Bei einem Erbgang hätte nach § 4 Abs.3 nun also der Kanton das Vorrecht, diese Rechte abzukaufen. Dies kommt einer faktischen Enteignung gleich, was die Jungfreisinnigen nicht akzeptieren können. Jeanine Glarner, Präsidentin jf aargau: „Die Jungfreisinnigen unterstützen die Totalrevision, aber nicht das Vorkaufsrecht für den Kanton bei Veräusserungen von privaten Fischereirechten, weil dieses einer faktischen Enteignung gleich kommt.“ Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne: |

